Ausweispflicht in den Freibädern: BBB ziehen positives Fazit

Seit dem 15. Juli 2023 können sämtliche Sommerbäder der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) und das Strandbad Wannsee nur noch besucht werden, wenn ein amtlicher Lichtbildausweis am Eingang vorgezeigt wird. Seit dem 19. Juli 2023 – und damit seit einer Woche – gilt die Regel ohne Ausnahmen für alle Besucherinnen und Besucher ab 14 Jahren.

Die Berliner Bäder-Betriebe ziehen nach der ersten Woche mit der ausnahmslosen Ausweispflicht eine positive Bilanz und bitten weiter um Verständnis für diese Maßnahme. „Diese Pflicht einen Ausweis mitzuführen, ist ein wichtiger Baustein, um Gewalt in den Bädern vorzubeugen“, sagt Dr. Johannes Kleinsorg, Vorstandsvorsitzender der BBB. „Sie zeigt bereits jetzt Wirkung: Die Lage in den Freibädern hat sich deutlich beruhigt. Wir danken allen unseren Badegästen, die Verständnis für diese Regelung haben.“

In der zurückliegenden Woche musste in den Sommerbädern und dem Strandbad Wannsee kein Hausverbot ausgesprochen werden. Rund 34.000 Badegäste besuchten seitdem die Freibäder der BBB. Das sind vergleichsweise wenige Besuche, die vor allem auf die kühle Wetterlage zurückzuführen sind. Nur sehr vereinzelt konnte der Eintritt in ein Bad nicht gewährt werden, da keine Ausweisdokumente vorlagen.

Ausweiskontrollen sind ein erster, wichtiger Schritt, um Hausverbote auszusprechen und kontrollieren zu können und so die Bäder für alle wieder zu sicheren und friedlichen Freizeitstätten zu machen. Es werden keinerlei Daten registriert oder gespeichert.

In einer Arbeitsgruppe für Bädersicherheit beraten die BBB zusammen mit der Polizei Berlin, der Senatsverwaltung für Inneres und Sport sowie sozialen Organisationen über weitere präventive Maßnahmen in den Freibädern. Über die in dieser Arbeitsgruppe erarbeiteten Schritte werden die BBB fortlaufend informieren.

Bitte richten Sie Presseanfragen stets an die Pressestelle der Bäder-Betriebe unter der Telefonnummer 030-787 32-615 oder per Mail an presse@berlinerbaeder.de