BBB-Sommerbäder: Gericht bestätigt Ausweiskontrollen und Videoüberwachung

Die Berliner Bäder-Betriebe begrüßen, dass das Verwaltungsgericht Berlin der Argumentation der BBB gefolgt ist: Ausweiskontrollen und Videoüberwachung am Eingang der Sommerbäder sind datenschutzrechtlich zulässig.

Aus Sicht der BBB sind die Ausweiskontrollen sowie eine Videoüberwachung in der gemeinsamen Umsetzung mit anderen Service-, 
Sicherheits- und Präventionsmaßnahmen erforderlich zur Gewährleistung eines sicheren Badbetriebes. Die Sicherheit des Badebetriebs für Gäste und Beschäftigte hat für die BBB oberste Priorität. 

Ausweiskontrollen sind erforderlich, um die Gültigkeit von Eintrittskarten oder Zugangsberechtigungen festzustellen sowie zur Wahrnehmung bzw. Durchsetzung des Hausrechts. Bei Straftaten oder Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung kann die Identität festgestellt werden, um Strafverfahren einzuleiten oder Hausverbote zu erteilen. Die Videoüberwachung wird benötigt, um die Kontrolle von Zugangsberechtigungen zu unterstützen und die Erschleichung von Leistungen zu unterbinden. Dies gilt insbesondere bei Verstößen gegen die Haus- und Badeordnung. 

Das Gericht hatte auf Betreiben der Berliner Bäder-Betriebe eine datenschutzrechtliche Verwarnung der Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit überprüft, mit der diese die Sicherheitsmaßnahmen (Ausweiskontrollen und Videoüberwachung an Eingängen, Kassen und z.T. Außenbegrenzungen) der BBB für unzulässig erklärt hatte.

Hintergrund Videoüberwachung/Ausweiskontrollen

Seit Juli 2023 gilt zum Betreten aller Sommerbäder der BBB die Pflicht zum Mitführen eines amtlichen Lichtbildausweises. An den fünf Sommerbädern (Pankow, Neukölln, Gropiusstadt, Am Insulaner und Kreuzberg) findet im Eingangs- und Kassenbereich eine Videoüberwachung statt. Überwacht werden dabei lediglich die Drehkreuze an den Ein- und Ausgängen und zum Teil Außenbegrenzungen. Liegewiesen, Becken, Imbisse und Sanitärbereiche sind ausgenommen. Die Videodaten werden 72 Stunden gespeichert, danach werden sie überschrieben. 

Die Aufnahmen werden nur dann ausgewertet, wenn die Polizei oder Strafverfolgungsbehörden das bei den Berliner Bäder-Betrieben beantragen. Das Vorgehen dabei ist streng reglementiert und muss protokolliert werden. 

Seit 2023 wurden Aufnahmen in drei Fällen angefragt.