Kulanz-Regelung beim Einlass in die Berliner Freibäder ist beendet

Seit dem Wochenende müssen Besucherinnen und Besucher am Eingang sämtlicher Sommerbäder und des Strandbades Wannsee ihren Ausweis am Eingang vorzeigen. Bislang wurde diese Regelung kulant gehandhabt. Seit Mittwoch gilt sie ausnahmslos und für alle Gäste ab 14 Jahre. Die Bäder dürfen nur noch betreten werden, wenn ein amtlicher Lichtbildausweis am Eingang vorgezeigt wird. Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) bitten um Verständnis für diese Maßnahme.

Am Einlass kann ein Personalausweis oder ein Reisepass vorgezeigt werden oder auch ein Führerschein. Krankenkassenkarten oder Ausweise zum Beispiel für Bibliotheken werden nicht akzeptiert, selbst wenn sie ein Foto der Besitzerin oder des Besitzers zeigen. Der Ausweis muss außerdem im Original vorgelegt werden, Kopien oder Handyfotos werden nicht akzeptiert. Die Badekarte im Superferienpass, die zum kostenlosen Betreten der Bäder im Sommer berechtigt, muss vollständig ausgefüllt sein und ebenfalls ein Foto zeigen. Schülerinnen und Schüler ab dem vollendeten 14. Lebensjahr (also 14 Jahre oder älter) müssen in jedem Fall ihren Schülerausweis vorzeigen.

Die Ausweiskontrollen sind ein erster, wesentlicher Schritt, um Hausverbote auszusprechen und sie kontrollieren zu können. Weitere Maßnahmen sind in Arbeit und werden mit der Polizei Berlin sowie der Senatsverwaltung für Inneres und Sport abgestimmt. Ziel ist es, die Berliner Bäder wieder sicherer zu machen und damit attraktiver für alle Gäste und zugleich die Beschäftigten der Bäder zu entlasten.

Bitte richten Sie Presseanfragen stets an die Pressestelle der Bäder-Betriebe unter der Telefonnummer 030-7876 32 615 oder per Mail an presse@berlinerbaeder.de