Frage und Antworten zu den Kursen

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Fragen und Antworten zu den Kursen zusammengefasst

Was kosten die Kurse und wie viel Unterrichtseinheiten umfasst ein Kurs?
  • Baby- und Kleinkindkurse umfassen 10 Unterrichtseinheiten für 70 Euro. Eine Unterrichtseinheit dauert je nach Kurs 30 bis 45 Minuten.
  • Kinderkurse umfassen entweder 20 Unterrichtseinheiten für 140 Euro, 10 Unterrichtseinheiten für 70 Euro oder 5 Unterrichtseinheiten für 35 Euro. Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
  • Erwachsenenkurse umfassen 20 Unterrichtseinheiten für 190 Euro (ermäßigt 150 Euro) oder 10 Unterrichtseinheiten für 95 Euro (ermäßigt 75 Euro). Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
  • Technikkurse umfassen 10 Unterrichtseinheiten für 95 Euro (ermäßigt 75 Euro). Eine Unterrichtseinheit dauert 45 Minuten.
Kann ich meinen gebuchten Kurs stornieren oder umbuchen?

Nein, Kursbuchungen sind stets verbindlich. Sie haben jedoch die Möglichkeit, Ihren Kurs vor Kursbeginn an eine:n Bekannte:n, die/der die Bedingung für diesen Kurs erfüllt, weiterzugeben. Bitte informieren Sie das Kundenzentrum im Vorfeld darüber und teilen Sie uns die neuen Kontaktdaten mit.

Ab wieviel Jahren kann mein Kind an den Baby- und Kleinkindkursen teilnehmen?

Die Baby- und Kleinkindkurse richten sich an Babys und Kleinkinder im Alter zwischen 3 Monaten und 5 Jahren. Bitte beachten Sie die jeweiligen Altersangaben in der Kursbezeichnung.

Ab 5 Jahren kann Ihr Kind an den Kinderkursen (wie z.B. Seepferdchen-Grundkurs oder Seepferdchen-Weiterführungskurs) teilnehmen.

Ab wie viel Jahren kann mein Kind den Seepferdchen-Kurs besuchen? Gibt es auch eine obere Altersbegrenzung?

Unsere Seepferdchen-Grundkurse sind für Kinder im Alter von 5 bis 12 Jahren. Die Seepferdchen-Weiterführungskurse sind ebenfalls für Kinder von 5 bis 12 Jahren und nur für Kinder ohne bestandener Seepferdchen-Prüfung.

Was passiert, wenn ich zum Kurs nicht kommen kann?

Kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin aus einem Grund, den lediglich er/sie selbst zu vertreten hat, an einer Kursstunde bzw. dem gesamten Kurs nicht teilnehmen, besteht kein Anspruch auf Nachholung der versäumten Kursstunde oder Kurseinheit und auch nicht auf (anteilige) Erstattung der Kursgebühr.

Das nicht in Anspruch genommene Eintrittsentgelt verbleibt auf der Kurskarte und kann nach Abschluss des Kurses als Eintritt zum öffentlichen Schwimmen verwendet werden. Diese Reglung gilt nur innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist. Eine Nutzung der Kurskarte für Folgekurse ist nicht möglich.

Was passiert, wenn der Kurs ausfällt?

Die Kursstunde wird nachgeholt. Über den Zusatztermin informiert Sie die Kursleitung bzw. das jeweilige Bad. Unsere Kassenkräfte versuchen, Sie per E-Mail oder Telefon zu erreichen, um Ihnen vor Kursbeginn Bescheid geben zu können.

Die Kursleitung empfiehlt mir, mein Kind aus dem Kurs zu nehmen. Bekomme ich mein Geld erstattet?

Wenn das geschieht, muss die Kursleitung eine kurze Erklärung verfassen, warum der Kurs abgebrochen wird. Diese reichen Sie zusammen mit dem Ticket, der Buchungsbestätigung und der Rechnung im Kundenzentrum ein. Der Sachverhalt wird anschließend geprüft und je nach Einzelfall ein Verrechnungsgutschein über den Restwert ausgestellt.

Wenn Ihr Kind jedoch die Teilnahmevoraussetzungen nicht erfüllt, kann der Kursteilnehmer nicht am Kurs teilnehmen. Ein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr besteht nicht. Sie können den Eintritt der Kurskarte in jedem beliebigen Bad abschwimmen.

Benötigen wir für den Kurs Schwimmflügel o.ä.?

Schwimmutensilien, z.B. Schwimmflügel oder Schwimmgürtel, werden gestellt.

Darf mein Kind einen Neoprenanzug tragen?

Ja, ein Neoprenanzug kann getragen werden.

Damit beim Schwimmenlernen die volle Bewegungsfreiheit erhalten bleibt, empfehlen wir einen kurzen Neoprenanzug (kurze Arme und Beine). 

Wichtiger Hinweis: Alle Prüfungen sind ohne Hilfsmittel (Auftriebshilfe, Schwimmbrille, Kälteschutzanzug usw.) abzulegen. 

Wieviel Teilnehmende hat ein Schwimmkurs?

Die Obergrenze bei unseren Schwimmkursen liegt bei 10 Teilnehmern/Teilnehmerinnen.

Wann ist man Anfänger, wann Fortgeschrittener?

Alle Kursbeschreibungen sind im Buchungsportal zu finden. Bitte lesen Sie sie sorgfältig durch. Wenn Sie sich nicht sicher sind, kontaktieren Sie bitte das Kundenzentrum.

Generell ist jemand Anfänger/-in, wenn man sich nicht ohne Schwimmhilfe fortbewegen kann und/oder sich nicht traut, ins Wasser zu legen. Zu Fortgeschrittenen zählt man, wenn schon gewisse Strecken bewältigt werden können. Man fängt meistens mit dem Seepferdchen an. Das bedeutet, mind. 25 Meter können am Stück geschwommen werden.

Können Kinder mit Einschränkungen/Behinderungen am Kurs teilnehmen?

Ja, bitte kontaktieren Sie im Vorfeld das Badpersonal und sprechen Sie dies mit der Kursleitung ab. Diese entscheidet, ob eine Teilnahme möglich ist. Unter Umständen kann auch ein Elternteil den Kurs ständig begleiten.

Kann ich mein Kind beim Schwimmkurs begleiten?

Bei Baby- und Kleinkindkursen bis 4 Jahren begleitet immer eine erwachsene Person das Kind und gibt im Wasser Hilfestellung bei der Kursdurchführung.

Kinder ab 4 Jahren (Wassergewöhnung 4-5 Jahre) müssen von einer Begleitperson ins Bad gebracht werden. Kinder ab 5 Jahren (Seepferdchen-Anfängerkurs) können ins Bad begleitet werden, wenn sie Hilfe beim Umziehen benötigen. Dafür gibt es an der Kasse eine kostenlose Begleitperson-Karte mit einem Zeitfenster von jeweils 30 Minuten. Diese ermöglicht es, dem Kind beim Umziehen vor und nach der Schwimmstunde behilflich zu sein. Falls die Begleitung länger in dem Bad verweilt, fällt der reguläre Eintrittspreis an.

Gibt es bestimmte Voraussetzungen für die Teilnahme am Schwimmkurs?

Ja, Teilnahmevoraussetzungen finden Sie in der Kursbeschreibung, z.B. das erforderliche Alter bei Beginn des Kurses.

Wird eine Schwimmtauglichkeitsbescheinigung für alle Schwimmkurse benötigt?

Jede/r Kursteilnehmende muss bei Antritt des Kurses sportgesund sein. Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht verlangt, eine Untersuchung vor Kursbeginn aber dringend empfohlen. Mit dem Erscheinen zum Kurstermin wird bestätigt, dass keine schwerwiegenden, einer Teilnahme am Kurs entgegenstehenden Krankheiten (z.B. Organschäden, ansteckende Infektionen) bestehen. Die Kursleitung ist berechtigt, Teilnehmende bei sichtbarer ansteckender Erkrankung (z.B. Bindehautentzündung, starke Erkältung) von der Kurseinheit auszuschließen. In diesem Fall gilt die vertraglich geschuldete Leistung der Berliner Bäder bezüglich der betreffenden Kurseinheit als erfüllt.

Gibt es englischsprachige Kurse?

Unsere Schwimmkurse finden ausschließlich in deutscher Sprache statt.