Hausordnung

Satzung über die Haus- und Badeordnung
in Bädern der Berliner Bäder-Betriebe vom 22. September 2021

 

Der Aufsichtsrat der Berliner Bäder-Betriebe hat gemäß § 8 Abs. 3 Nr. 6 des Gesetzes über die Anstalt des öffentlichen Rechts Berliner Bäder-Betriebe (Bäder-Anstaltsgesetz – BBBG) vom 25. September 1995 (GVBl. S. 617), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. September 2021 (GVBl. S.1072), die nachfolgende Satzung über die Haus- und Badeordnung in den Bädern der Berliner Bäder-Betriebe (BBB) beschlossen. Die für den Sport zuständige Senatsverwaltung hat die Satzung gemäß § 17 Abs. 2 BBBG genehmigt.

Allgemeine Hinweise
  1. Unsere Haus- und Badeordnung dient der Sicherheit, Ordnung und Sauberkeit in allen Bereichen unserer Bäder, einschließlich der Eingangs- und Außenbereiche.  Die Haus- und Badeordnung ist für alle Besucherinnen und Besucher mit Betreten des Bades verbindlich. Mit dem Erwerb der Eintrittskarte erkennt jede Besucherin und jeder Besucher diese an. Für die Benutzung der Bäder gelten daneben die "Satzung über die Tarife der Berliner Bäder-Betriebe" sowie die "Entgeltordnung über die sonstigen Leistungen der Berliner Bäder-Betriebe" in ihrer jeweils gültigen Fassung.
  2. Jede Besucherin und jeder Besucher hat sich auf die in einem Schwimmbad und seinen Einrichtungen typischen Gefahren durch gesteigerte Vorsicht und angepasstes Verhalten einzustellen.
  3. Das Badpersonal ist befugt, auf Grund der örtlichen Bedingungen jederzeit ergänzende Regelungen für die Nutzung unserer Anlagen festzulegen und anzuwenden. Den Aufforderungen und Anweisungen des Personals ist Folge zu leisten.
  4. Die Benutzung der Bäder kann aus technischen, sicherheits- und witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ganz oder teilweise eingeschränkt werden. Ein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsentgeltes oder von Leihgebühren besteht nicht.
  5. Das Personal des Bades übt gegenüber allen Besucherinnen und Besuchern das Hausrecht aus. Wenn Sie sich oder andere gefährden, belästigen, den Aufforderungen und Anweisungen des Personals nicht Folge leisten oder sonst gegen die Haus- und Badeordnung verstoßen, können Sie vorübergehend vom Besuch des Bades ausgeschlossen werden. Darüber hinaus kann ein befristetes oder dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden. In all diesen Fällen wird das entrichtete Eintrittsentgelt nicht zurückerstattet.
  6. Bei Veranstaltungen sowie dem Schul- und Vereinsschwimmen können von dieser Haus- und Badeordnung abweichende Regelungen zugelassen werden, ohne dass es einer besonderen Aufhebung der Haus- und Badeordnung bedarf.
  7. Wir bitten Sie, die Einrichtungen der Bäder pfleglich zu behandeln. Bei missbräuchlicher Benutzung, vorsätzlicher Verunreinigung oder fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Beschädigung unserer Einrichtung haften Sie für den daraus entstandenen Schaden.
  8. Besucherinnen und Besucher haben alles zu unterlassen, was den guten Sitten sowie der Aufrechterhaltung der Sicherheit, Ruhe und Ordnung zuwiderläuft.
  9. Für Kinder unter 8 Jahren ist der Eintritt nur in Begleitung einer geeigneten Begleitperson erlaubt. Die Begleitperson muss mindestens 16 Jahre alt sein. Auf Verlangen ist das Alter nachzuweisen. Personen unter 18 Jahren dürfen nicht mehr als ein Kind begleiten.
  10. Zu Saunaanlagen haben Kinder unter 14 Jahre nur in Begleitung Erwachsener Zutritt.
  11. Begleitpersonen von Kindern sind für deren Beaufsichtigung und Verhalten verantwortlich.
  12. In den Umkleidebereich und den Duschraum für Frauen dürfen Jungen unter 6 Jahren mitgenommen werden. Gleiches gilt entsprechend für Mädchen im Herrenbereich.
  13. In den Schwimmbädern ist von allen Badegästen handelsübliche Badekleidung zu tragen wie z. B. Badehose, Badeshorts, Bikini, Badeanzug, Burkini. Badehosen und Badeshorts dürfen maximal knielang sein.
  14. Der Aufenthalt Im Nassbereich und in den Badebecken ist ausschließlich in handelsüblicher Badebekleidung erlaubt. Nicht gestattet ist Straßen- oder Alltagskleidung.
  15. Textilfreie Bademöglichkeiten sind besonders gekennzeichnet. Diese sind ausschließlich unbekleideten Badegästen vorbehalten.
  16. Aus hygienischen Gründen dürfen Barfußgänge, Umkleidebereiche, Duschräume und der Badebereich nicht mit Straßenschuhen betreten und nicht mit Kinderwagen und straßenverschmutzten Hilfsmitteln wie Rollstühlen, Rollatoren u. ä. befahren werden. Separate Schwimmbadrollstühle können durch das Personal des Bades bereitgestellt werden.
  17. Vor der Benutzung der Schwimmbecken und Saunaanlagen muss eine Körperreinigung erfolgen. Duschen Sie sich gründlich und entfernen Sie Seifenreste sorgfältig.
  18. Das Rasieren, Pediküren, Maniküren, Haare färben u. ä. ist verboten.
  19. In unseren Bädern gilt das Nichtraucherschutzgesetz. Mit Rücksicht auf die übrigen Badegäste und unser Personal gestatten wir das Rauchen nur außerhalb der Schwimmhalle. In unseren Frei- und Sommerbädern ist das Rauchen nur außerhalb der Gebäude, insbesondere nur außerhalb der Umkleide- und Sanitärräume, sowie nur außerhalb der Becken-, Bade- und der Waldbereiche gestattet. Bitte nehmen Sie dabei besondere Rücksicht auf Kinder und Jugendliche sowie andere nichtrauchende Badegäste. Die Liegewiesen sind von Zigarettenresten u. ä. freizuhalten.
  20. Zerbrechliche Gegenstände (z. B. Glas, Keramik, Porzellan) dürfen im Umkleide-, Sanitär- und Badebereich sowie auf den Liegewiesen nicht mitgeführt werden.
  21. Jede Form der gewerblichen Betätigung in den Einrichtungen der Bäder sowie deren Verkehrsflächen und Außenanlagen (Grundstück) sowie die Erteilung von professionellem (gewerblichem und nichtgewerblichem) Schwimmunterricht, Training und Animation (z. B. Kurse) ist nur nach vorheriger Zustimmung der Berliner Bäder-Betriebe gestattet.  Der vorherigen schriftlichen Zustimmung bedürfen insbesondere: die Erteilung von gewerblichem Schwimmunterricht, die Durchführung von Trainings oder von Animationen, Foto- und Filmaufnahmen für gewerbliche Zwecke sowie für Presse und Fernsehen sowie das Anbieten von Waren oder Dienstleistungen sowie das Verteilen oder das Anbringen   von Druck- oder sonstigen Werbematerialien.
    Bei Zuwiderhandlung kann das Badpersonal die gewerblichen Tätigkeiten bzw. das professionelle Abhalten von Schwimmunterricht, Training oder Animation untersagen.
    Wird durch einen nichtprofessionellen Unterricht, Training oder Animation der reguläre Badebetrieb gestört oder beeinträchtigt, so kann auch dieser im Rahmen des Hausrechts vom Badpersonal untersagt werden.
  22. Die Benutzung von mitgebrachten Musikinstrumenten, Fernsehgeräten und Tonwiedergabegeräte im Bad ist nicht erlaubt.
  23. Das Fotografieren und Filmen fremder Personen und Gruppen ist ohne deren vorherige Zustimmung nicht gestattet.
  24. Soweit bereitgestellten Sitz- und Liegeflächen nicht gegen eine Gebühr ausgeliehen wurden (bspw. Strandkörbe, Liegestühle), ist eine Reservierung z. B. durch Ablage von Handtüchern oder persönlichen Gegenständen nicht erlaubt.
     Bei  Zuwiderhandlung ist das Badpersonal zum Freiräumen der Sitz- und Liegeflächen berechtigt.
  25. Achten Sie beim Verlassen des Bades darauf, dass die Garderoben- bzw. Umkleideschränke zu leeren sind. Nach Betriebsschluss werden verschlossene Garderoben- und Umkleideschränke vom Personal geöffnet und vorgefundene Sachen als          Fundsachen behandelt. Ein Anspruch auf Rückerstattung des Schlüsselpfandes besteht nicht.
  26. Bitte geben Sie gefundene Gegenstände unverzüglich bei unserem Personal ab.

 

Bade- und Kassenzeiten
  1. Öffnungszeiten werden öffentlich bekannt gegeben.
  2. Einlassschluss ist 60 Minuten und Badeschluss 30 Minuten vor Ende der täglichen Öffnungszeiten des jeweiligen Bades. Kann dadurch die Badezeit nicht ausgenutzt werden, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes.
  3. Die festgesetzte Badezeit kann für Besucherinnen und Besuchern mit Behinderung um bis zu 15 Minuten verlängert werden
Zutritt- und Eintrittsausweise
  1. Die Eintrittskarten sind bis zum Verlassen des Bades aufzubewahren. Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
  2. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen, Entgelte bzw. Leihgebühren nicht zurückgezahlt. 
  3. Sollten Sie Einrichtungen des Bades ohne gültige Eintrittskarte nutzen, so ist mit Ausnahme bei einer Badezeitüberschreitung, für die unbefugte Nutzung der Bäder und der Saunaanlagen ein erhöhtes Entgelt in Höhe von 60,00 Euro nachzuentrichten. Das Erschleichen von Leistungen ist darüber hinaus gemäß § 265 a StGB strafbar. In diesen Fällen werden die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet.
  4.  Kann wegen des Verlustes einer gelösten Eintrittskarte die Aufenthaltsdauer in einem freizeitorientierten Bad oder einer Saunaanlage durch die Besucherin oder den Besucher nicht nachgewiesen werden, wird die Differenz zum Tagestarif fällig. In den Standardhallenbädern ist in diesen Fällen eine Nachzahlung zum nächsthöheren Tarif fällig.
    Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
  5. Verwahren Sie Eintrittskarten, Zugangsberechtigungen und von den BBB überlassene Gegenstände so, dass ein Verlust vermieden wird. Insbesondere müssen Garderoben- und Wertfachschlüssel oder Datenträger des Zahlungssystems am Körper mit sich geführt werden (z. B. Armband) und dürfen nicht unbeaufsichtigt bleiben.
    Bei Nichteinhaltung liegt bei einem Verlust ein schuldhaftes Verhalten vor. Der Nachweis der ordnungsgemäßen Verwahrung obliegt im Streitfall dem Badegast.
  6. Wir können den Zutritt nicht gestatten für Personen,

         a)   die das Bad ohne Zustimmung zu gewerblichen oder sonstigen nicht badüblichen Zwecken nutzen wollen,

         b)   die an einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit (im Zweifelsfall kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung gefordert werden) oder offenen Wunden leiden.

         c)   die Haustiere mit sich führen (ausgenommen sind Blinde mit Führhunden, Behindertenbegleithunde sowie Behindertenassistenzhunde),

         d)   Personen, die unter Einfluss berauschender Mittel stehen.

      7. Falls Sie sich ohne fremde Hilfe nicht sicher fortbewegen können, empfehlen wir Ihnen zur eigenen Sicherheit den Zutritt und Aufenthalt nur mit einer geeigneten Begleitperson

Besondere Hinweise für die Nutzung unserer Betriebseinrichtungen

 

A.        Schwimmhallen

  1. In den Badebereich dürfen Sie keine Taschen mitnehmen. Der Verzehr von Speisen und Getränken ist nur an den ausgewiesenen Plätzen gestattet.
  2. Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer dürfen, auch mit Schwimmhilfs- und Auftriebsmitteln, wie Schwimmkorken, Schwimmflügel u. ä., nur den für sie gekennzeichneten flachen Teil des Schwimmbeckens oder das Nichtschwimmerbecken benutzen.

B.    Saunaanlagen

  1. Reinigen Sie sich vor einem Schwitzbad gründlich und benutzen Sie zum Liegen und Sitzen eine ausreichend große Unterlage (Handtuch oder Laken).
  2. Aus Sicherheitsgründen dürfen Aufgüsse in den Saunaräumen nur durch unser Personal durchgeführt werden.
  3. Beachten Sie, dass die Saunabereiche als textilfreie Zonen nur unbekleidet zu benutzen sind.
  4. Die begleitenden Erwachsenen von Kindern unter 14 Jahren haben in der gesamten Saunaanlage eine besondere Aufsicht über die Kinder zu führen.

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C.    Frei- und Sommerbäder

  1. In Freibädern (Naturbädern) dürfen sich Nichtschwimmerinnen und Nichtschwimmer im Wasser nur in dem durch Hinweisschilder oder Bojen gekennzeichneten Nichtschwimmerbereich, Schwimmer darüber hinaus nur innerhalb der durch Bojen abgegrenzten Wasserfläche des Bades aufhalten.
  2. Die Steganlagen der Freibäder dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zum Springen genutzt werden.
  3. In den Sommerbädern (Beckenbädern) dürfen Sie die Beckenumgänge aus hygienischen Gründen nur mit Badeschuhen oder barfuß betreten.
  4. Um Belästigungen anderer Badegäste zu vermeiden ist Grillen nicht gestattet.
  5. Ballspiele dürfen nur in den dafür ausgewiesenen Bereichen ausgeübt werden.
  6. Bei Gewitter haben Sie zum eigenen Schutz das Wasser umgehend zu verlassen. Den Anweisungen des Personals ist unverzüglich Folge zu leisten.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
  1. Es ist nicht gestattet, auf den Beckenumgängen zu rennen, an Sprunganlagen, Einstiegsleitern, Haltestangen, Geländern und Trennseilen zu turnen, andere Badegäste zu tauchen oder ins Wasser zu stoßen.
  2. In Schwimmhallen und Sommerbädern ist die Benutzung von Luftmatratzen, Schlauchbooten, Luftreifen, Schwimmflossen, Schwimmbrettern und Tauchgeräten im Wasser nur mit ausdrücklicher Genehmigung des Badpersonals gestattet. Die Benutzung anderer Schwimmutensilien kann untersagt werden.
  3. Die Benutzung von Augenschutzbrillen (Schwimmbrillen) erfolgt auf eigene Gefahr.
  4. Das seitliche Einspringen, das Hineinstoßen oder Werfen anderer Personen in das Schwimmbecken ist untersagt.
  5. Das Springen vom Beckenrand ist ausschließlich von der tiefen Schmalseite des Schwimmbeckens und nur mit Rücksicht auf andere Badegäste gestattet.
  6. Die Sprunganlagen sind nur mit Zustimmung des Aufsichtspersonals zu benutzen. Von den Plattformen des Sprungturms darf nicht mit Anlauf gesprungen werden. Die Springer haben sich unmittelbar nach dem Sprung auf kürzestem Weg aus dem Sprungbereich zu entfernen. Das Schwimmen unter der in Betrieb befindlichen Sprunganlage ist verboten.
  7. Beachten Sie bitte die besonderen Sicherheitshinweise an den Rutschen. Der Sicherheitsabstand muss eingehalten werden. Der Landebereich muss sofort und auf dem kürzesten Weg verlassen werden.
  8. Aus Gründen der Sicherheit sind Schäden an Geräten und Einrichtungen unverzüglich dem Personal zu melden.
  9. Die Benutzung eigener elektrischer Geräte ist nicht zulässig.
Haftung
  1. Die Badegäste benutzen das Bad und seine Einrichtungen auf eigene Gefahr.
  2. Die Berliner Bäder-Betriebe (BBB) als Betreiberin haften nicht für Schäden, die Besucherinnen und Besucher und Badegäste im Bad oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Bades erleiden. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Schäden der Besucherinnen und Besucher aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die Besucherinnen und Besucher aufgrund einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der BBB, deren gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen erleiden.
  3. Diese Haftungsbestimmungen gelten auch für die auf dem Schwimmbadgrundstück oder auf den Einstellplätzen des Bades abgestellten Fahrräder und Fahrzeuge.
  4. Den Besucherinnen und Besuchern wird ausdrücklich geraten, keine Wertgegenstände mit in das Bad zu nehmen. Von Seiten der BBB werden keinerlei Bewachungen und Sorgfaltspflichten für dennoch mitgebrachte Wertgegenstände übernommen. Für den Verlust von Wertsachen, Bargeld und Bekleidung gilt vorstehende Haftungsbeschränkung. Dies gilt auch bei der Beschädigung der Sachen durch Dritte. Das Einbringen von Geld oder Wertgegenständen in einen durch die BBB zur Verfügung gestellten Garderobenschrank und/oder einem Wertfach begründet keinerlei Pflichten der BBB in Bezug auf die eingebrachten Gegenstände. Insbesondere werden keine Verwahrpflichten begründet. Es liegt allein in der Verantwortung des Badegastes, bei der Benutzung eines Garderobenschrankes und/oder eines Wertfaches diese ordnungsgemäß zu verschließen, den sicheren Verschluss der jeweiligen Vorrichtung zu kontrollieren und die Schlüssel/ Datenträger sorgfältig aufzubewahren.
  5. Bei schuldhaftem Verlust der Zugangsberechtigung von Garderobenschrank-/ Wertfachschlüsseln oder Datenträgern des Zahlungssystems wird ein Pauschalbetrag gemäß der „Entgeltordnung über sonstige Leistungen“ erhoben. Dem Badegast wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder dass er wesentlich niedriger ist als der Pauschalbetrag

Diese Satzung über die Haus- und Badeordnung in den Bädern der Berliner Bäder-Betriebe tritt am 15. November 2021 in Kraft und ersetzt die Satzung über die Haus- und Badeordnung in Bädern der Berliner Bäder-Betriebe vom 11. Februar 1998 (ABl. 1998, S. 1157), die zuletzt am 15. Juni 2018 (ABl. 2018, S. 2992) geändert worden ist

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