In den Ferien gilt: Testpflicht beim Bad-Besuch für Schülerinnen und Schüler

Freitag, 17.12.2021 – In der am morgigen Samstag in Kraft tretenden neuen Infektionsschutzverordnung werden unter anderem Anpassungen für die Nutzung von Hallenbädern eingeführt. Demnach kann Schülerinnen und Schüler nur Zutritt zu den Bädern gewährt werden mit einem gültigen negativen Corona-Testergebnis.


Eigentlich sind Schülerinnen und Schüler von der 2G-Regelung in den Hallenbädern der Berliner Bäder-Betriebe ausgenommen. Da jedoch in den Weihnachtsferien keine tägliche Testung in den Schulen stattfindet, gilt nun: Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren müssen für den Besuch der Hallenbäder einen entsprechend negativen Testnachweis vorlegen (POC-Test bzw. Schnelltest nicht älter als 24 Stunden alt, PCR-Test nicht älter als 48 Stunden).


Kinder bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres sind weiterhin von der 2G-Regelung sowie der Testpflicht ausgenommen. Alle Regeln zum Zutritt zu den Berliner Bädern sowie weitere Informationen zu den Corona-Beschränkungen, sowie zu Öffnungszeiten und Zeitfenstern finden Sie in der App oder auf der Website der Berliner Bäder-Betriebe unter www.berliner-baeder.de.