Lockerungen der Corona-Maßnahmen: Das gilt ab 1. April 2022 in den Hallenbädern

Am Freitag, 1. April 2022 läuft die Infektions-schutzverordnung aus und wird durch die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung ersetzt. Dennoch werden sich die wesentlichen Rahmenbedingungen für den Besuch der Berliner Hallenbäder nicht ändern.

Um die Kundinnen und Kunden sowie auch die Beschäftigten der Berliner Bäder-Betriebe trotz der Lockerungen so gut wie möglich zu schützen, gilt es weiterhin, die Abstandsregel von 1,5 m einzuhalten. Deshalb werden sowohl die Zeitfenster als auch die Besuchskontingente in den Hallenbädern beibehalten. Der Ticketverkauf erfolgt auch künftig hauptsächlich über den Online-Ticketshop, um so Schlangenbildungen am Einlass zu vermeiden.

Es besteht zwar auch in den Berliner Hallenbädern ab 1. April 2022 keine verbindliche Maskenpflicht mehr. Außerdem fällt die 3-G-Regel für den Einlass in ein Bad weg. Dennoch appellieren die Berliner Bäder-Betriebe an alle Badegäste, eigenverantwortlich zu handeln und dort, wo der Abstand nicht eingehalten werden kann, eine Maske zu tragen sowie die Abstands-pflicht und die allgemeinen Hygienemaßnahmen weiter einzuhalten, um sich und andere zu schützen.