Die Berliner Bäder-Betriebe stehen für fairen Umgang miteinander und eine verantwortungsvolle, nachhaltige und transparente Unternehmensführung, sowohl nach innen als auch nach außen, von der Mitarbeiterschaft über die Führungsebene und Kundinnen und Kunden bis hin zu Geschäftspartnern.

Um Compliance, d.h. die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und unternehmensinterner Regelungen zu gewährleisten, wurden Systeme und Prozesse implementiert. Dazu gehören eine Compliance-Meldestelle und ein Hinweisgebersystem. Das Hinweisgebersystem und die Erfüllung der damit verbundenen Aufgaben, Rechte und Pflichten einer Compliance-Meldestelle im Sinne des Hinweisgeberschutzgesetzes wurden auf die Fachanwaltskanzlei FS-PP Berlin übertragen.

Die Fachanwaltskanzlei nimmt auf vertraulichem Weg Hinweise auf Rechtsverstöße, insbesondere auf wirtschaftskriminelle Handlungen oder auf andere Rechtsverletzungen nach § 2 HinSchG entgegen. Der Meldekanal steht sowohl den Beschäftigten als auch den Vertragspartnern der Berliner Bäder-Betriebe offen. Die Meldestelle ist jedoch keine allgemeine Beschwerdestelle für Beschäftigte, Vertragspartner oder Kundinnen und Kunden.

Für Personen, die mit den Anwälten der Meldestelle Kontakt aufnehmen möchten, sind eine gesonderte Telefonnummer und Mailadresse eingerichtet worden:

Dr. Rainer Frank
Sophia Hoffmeister
+49 (30) 31 86 85-933
meldestelle-berlinerbaeder@fs-pp.de

Ein persönliches Gespräch ist nach Terminvereinbarung möglich.

Hinweispersonen haben auch die Möglichkeit, über das FS-PP BKMS®-System Kontakt zur Meldestelle der Berliner Bäder-Betriebe aufzunehmen. Das BKMS®-System ist ein bei vielen großen Unternehmen und Organisationen und auch Polizeibehörden erprobtes und eingesetztes internetbasiertes Meldesystem, das in bestmöglicher Weise gesichert ist und die Rückverfolgbarkeit von Meldungen ausschließt.

Das FS-PP BKMS® System gibt Hinweispersonen die Möglichkeit, sich einen geschützten Postkasten einzurichten, über den mit der Ombudsperson sicher kommuniziert werden kann, ohne dass die Hinweisperson ihre Identität preisgeben muss.

Hinweispersonen können sich alternativ an eine externe staatliche Meldestelle nach § 19 f. HinSchG wenden. Informationen zur externen staatlichen Meldestelle finden Sie auf der Website des Bundesamts für Justiz.